Da ich Wahllogopädin bin, erfolgt die Bezahlung direkt nach jeder Therapieeinheit. Um die Kosten teilweise rückerstattet zu bekommen, muss der Verordnungsschein und die Bewilligung mit der Honorarnote, welche nach jeder Therapieeinheit von mir ausgestellt wird, bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, ist es möglich, dass Sie den restlichen Betrag ebenfalls rückerstattet bekommen. Eine logopädische Diagnostik ohne eine anschließende Therapie wird von der Krankenkasse nicht rückerstattet.