Was brauche ich für die Therapie ?

1.

Terminvereinbarung mit der Logopädin​

2.

Fachärztliche Verordnung

3.

Chefärztliche Bewilligung

4.

Anamnese, Diagnostik, Beratung und Therapie​

5.

Einreichen der Honorarnote und der bewilligten ärztlichen Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse

Selbstverständlich können Sie bei mir logopädische Behandlungen auch als Privatpatient in Anspruch nehmen. Dazu benötigen Sie nur eine Verordnung ohne diese bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen zu lassen.

Alle logopädischen Leistungen müssen von einem Facharzt für HNO-Heilkunde, einem Kinderarzt, einem Zahnarzt oder einem Kieferorthopäden verordnet werden.

Was muss auf dem Verordnungsschein stehen ?

Ihre persönlichen Daten

Medizinische Diagnose

Zuweisung zur Logopädischen Behandlung

Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (z.B. 10x logopädische Therapie á 60 Min T3)

Der Verordnungsschein muss bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt und beim ersten Termin mitgebracht werden. Damit bestätigt der Krankenversicherungsträger, dass die Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie teilweise rückerstattet werden. Die Kosten welche rückerstattet werden, sind ein prozentueller Anteil des von der Krankenkasse festgelegten Tarifs (50-80%). Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrer Krankenkasse. Des Weiteren bitte ich um das Mitbringen aller relevanten Unterlagen beim ersten Termin (z.B. Befunde), da eine fachgerechte Behandlung eine ausführliche Begutachtung erfordert.

Bezahlung und Tarife

Da ich Wahllogopädin bin, erfolgt die Bezahlung direkt nach jeder Therapieeinheit. Um die Kosten teilweise rückerstattet zu bekommen, muss der Verordnungsschein und die Bewilligung mit der Honorarnote, welche nach jeder Therapieeinheit von mir ausgestellt wird, bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, ist es möglich, dass Sie den restlichen Betrag ebenfalls rückerstattet bekommen. Eine logopädische Diagnostik ohne eine anschließende Therapie wird von der Krankenkasse nicht rückerstattet.

Meine Tarife richten sich nach der Empfehlung des Berufsverbandes für Logopädie (logopädieaustria), welche sich nach der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit richtet und je nach Störungsbild unterschiedlich sein kann.

Preise 2022

T3-2022

Tarif 3
90

  • 60 Minuten (T3)

T2-2022

Tarif 2
70

  • 45 Minuten (T2)

T1-2022

Tarif 1
50

  • 30 Minuten (T1)

Absagen des Termins

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte so früh wie möglich ab (spätestens 24 Stunden vorher), ansonsten wird der Betrag der Therapieeinheit Privat in Rechnung gestellt. Bei unentschuldigtem Versäumnis der Therapieeinheit gilt dies ebenfalls. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht erstattet.

Bei zu spät kommen zur Therapie, kann die versäumte Zeit nicht nachgeholt werden.